Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Setup and Service, mit Stand vom 02.03.2023
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Die Setup and Service, Westring 73, 67269 Grünstadt (nachfolgend „Anbieter“) bietet gegenüber Kunden,
die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Kunden“),
Leistungen im Bereich der Einrichtung
und des Supports.
(2) Die Leistungen werden über ein zugrundeliegendes Angebot oder gesonderte
Vereinbarungen im Einzelnen definiert.
(3) Der Anbieter ist Dienstleister und erbringt ausschließlich Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Eine Werksleistung wird ausdrücklich nicht geschuldet, sofern die Leistung nicht ausdrücklich als
Werksleistung individuell vereinbart wurde.
(4) Individuelle Vereinbarungen, speziell solche im Rahmen der Angebotserstellung gehen den Regelungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden
keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden
bewirkt.
(6) Mündliche Absprachen sind ausgeschlossen, individuelle Änderungen bedürfen der gegenseitigen
Textform.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Der Anbieter beschreibt sein Leistungsportfolio im Rahmen eines „Angebotes“ (Invitatioad offerendum).
Das „Angebot“ stellt keine bindende Vereinbarung dar.
(2) Der Kunde gibt durch Zeichnung unter dem Angebotstext (Textform) ein verbindliches Angebot ab. Dem
Anbieter obliegt durch Gegenzeichnung des formellen Angebotes die Annahme.
(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme / Auftragsbestätigung zustande. Eine Verpflichtung zur
Annahme durch den Anbieter besteht nicht.
§ 3 Leistungen
(1) Die kommunizierten Liefer- und oder Erfüllungsfristen sind lediglich Schätzungen. Liefer- und/oder
Erfüllungsfristen sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn sie schriftlich im Angebot ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind.
(2) Der Auftragnehmer darf seine Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
auf Dritte übertragen. Dies gilt auch für die Beauftragung von Subunternehmern. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung wird gemäß der zugrundeliegenden Vereinbarung nach Stunden, Tagen (8 Stunden/Tag) oder gemäß Pauschalvereinbarung berechnet.
(2) Wurde ein Pauschalpreis offeriert, so deckt der Pauschalpreis sämtliche Materialkosten und
Dienstleistungen, die in der Offerte aufgeführt werden, ab. Verursacht der Kunde durch Verletzung seiner
Obliegenheiten gemäß § 6 zusätzliche Aufwendungen, oder bestellt der Kunde zusätzliche Dienstleistungen,
werden diese nach Aufwand und Material in Rechnung gestellt.
(3) Nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung ist die Vergütung innerhalb von 30
Tagen zur Zahlung fällig.
(4) Nach dem Ablauf der in Abs. 3 gesetzten Frist gilt die Zahlung als verspätet.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, verspätete Zahlungen mit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz p.a. zu berechnen.
(6) Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto in EURO exklusive
Mehrwertsteuer.
§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigungen
(1) Ohne anderweitige anderslautende Vereinbarung tritt der Vertrag mit der Bestätigung seitens des
Anbieters (vgl. § 2 Abs. 3 hiervor) in Kraft. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich
gekündigt werden.
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er den Anbieter für die bereits geleistete Arbeit zu entschädigen.
Diese Entschädigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist zur
Bezahlung der Rechnungen befindet sich der Kunde automatisch in Verzug (ohne formelle Mahnung). Der
Verzugszins beträgt 8 % p.a. über dem Basiszinssatz.
(3) Ein Rücktritt, resp. eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter, technisch relevante Informationen, und geschäftsspezifische
Informationen zur Verfügung; benennt eine zuständige fachlich geeignete Kontaktperson gewährt – soweit
notwendig – Zugang zu den Räumlichkeiten und stellt Internet- sowie Telefonverbindungen zur Verfügung.
Ermöglicht Zugriffe auf die vertragsgegenständliche Software; ermöglicht soweit notwendig Fernzugriffe;
stellt sofern notwendig Strom- und weitere Anschlüsse zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, über
vertragsrelevante Umstände sofort zu informieren. Kommt der Kunde den hier genannten Verpflichtungen
sowie weiteren üblichen notwendigen Verpflichtungen im Vertragszusammenhang nicht nach, ist der
Anbieter berechtigt, nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadenersatz zu fordern. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer ungenügenden Erfüllung der
Obliegenheiten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 7 Immaterialgüterrecht
Sämtliche Rechte an im Rahmen des Vertrags geschaffenen Arbeitsergebnissen gehören der Setup and
Service. Der Kunde anerkennt ausdrücklich die Urheberrechte der Setup and Service an individuell erstellter
Software und Skripten. Der Anbieter räumt dem Kunden auf keinen Fall Änderungs- oder Bearbeitungsrechte
an den erstellten Skripten und Software ein.
§ 8 Haftung für Mängel
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf das zwischen dem Anbieter und dem Kunden
geschlossene Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, haftet der Anbieter lediglich für vorsätzlich und grob
fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie Personenschäden. Sämtliche weitergehende Haftung wird
ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht
realisierte Einsparungen sowie Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlust wird im Rahmen
des gesetzlich Möglichen ebenso abbedungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für allfällige
Subunternehmer abbedungen.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über von einer anderen Partei
offen gelegte geheime Tatsachen zu wahren.
(2) Als geheime Tatsachen gelten sämtliche Informationen, Dokumente und Unterlagen, die nach den
Umständen als vertraulich einzustufen sind.
(3) Vorbehalten bleibt die Auskunfts- und Zeugnispflicht gegenüber Gerichten und
Behörden sowie Beratern (Buchhalter, Revisoren, Steuerberatern, Anwälten, etc.).
(4) Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages so lange, als dass die jeweilige
Geheimnisherrin ein Interesse an der Geheimhaltung der geheimen Tatsache hat. Nach Vertragsbeendigung
sind die geheimen Tatsachen auf Verlangen einer anderen Partei entweder zurückzugeben oder zu zerstören.
(5) Die Parteien haben außerdem sicherzustellen, dass Subunternehmer oder Mitarbeiter an gleich strenge
Geheimhaltungspflichten gebunden sind und diese auch einhalten.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, soweit gesetzlich notwendig, einen Vertrag zur
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftragsverhältnis abzuschließen.
(2) Sofern die Parteien keinen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Ziffer 1
schließen, gilt der Vertrag in der Anlage „AVV“ als Vertragsbestandteil.
§ 11 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
(2) Als Gerichtsstand wird Grünstadt festgelegt.